Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Neue Vorgaben der Bioabfallverordnung treten in Kraft: Ab 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für Bioabfälle, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden. Demnach dürfen Bioabfälle maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten. Dieser neu eingeführte Kontrollwert gilt für alle Fremdstoffe einschließlich Verpackungen und Kaffeekapseln. Es gilt: Verbraucher*innen sollen Kunststoffprodukte nicht in die Biotonne werfen, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden. Je weniger Fremdstoffe in den Bioabfall gelangen, desto besser kann daraus zum Beispiel hochwertiger Kompost entstehen.