Die Antragsfrist für 2026 beginnt voraussichtlich am 01.05.2025 und endet am 31.07.2025.
Das Bundesumweltministerium möchte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz die Umwelt- und Naturschutzverbände bei ihrem Bemühen, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, stärken.
Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und investive Maßnahmen können nicht gefördert werden. Die Projekte sollen das Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutz stärken. Hierzu gehören grundsätzlich:
- Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung,
- Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern,
- Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung,
- Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation.